Bewerben Sie sich für eine Immobilie und werden Sie Mitglied

Sie möchten sich für eine freie Immobilie in der Baugenossenschaft bewerben und Mitglied werden?

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Formular auf dieser Seite aus oder senden Sie uns das ausgefüllte PDF-Formular.

Sind keine Immobilien verfügbar, so setzten wir Sie gerne auf unsere Warteliste.

Antrag für Mitgliedschaft

Ich / Wir interessieren uns für eine Wohnung/Hausteil in der alten Siedlung:
Ich / Wir interessieren uns für eine Wohnung im Hochhaus:

Der Anmeldung muss ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister beiliegen. Ansonsten wird das Gesuch nicht behandelt. Der Auszug kann beim Betreibungsamt der Wohngemeinde angefordert werden.

Gemäss Statuten können Sie erst anlässlich der nächsten Vorstandssitzung definitiv als Mitglied aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft beginnt erst nach erfolgter Einzahlung von:

  • einer einmaligen Eintrittsgebühr über Fr. 100.– und
  • einem Anteilsschein über Fr. 1‘000.–

Das Anteilsscheinkapital beträgt Fr. 6‘000.– pro Wohnung – Fr. 5‘000.– bis spätesten 2 Monate nach Mietantritt Das Anteilsscheinkapital wird nicht verzinst.

Datenschutz

Die Vermieterin bearbeitet die Anmeldedaten, die vertraglichen Angaben sowie weitere personenbezogenen Daten, die ihr von und über die Mietpartei zur Kenntnis gebracht werden, zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Mietverhältnisses sowie des allfälligen Genossenschaftsverhältnisses. Die Vermieterin ist bestrebt, die personenbezogenen Daten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu bearbeiten. Sie gibt die bekannt gegebenen Daten zu diesem Zweck gegebenenfalls an eine Liegenschaftsverwaltung oder zum Zwecke der Erfüllung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsverpflichtungen der Mieträumlichkeiten bei Erforderlichkeit an Handwerker bzw. Dienstleister oder Behörden weiter. Die Mietpartei bestätigt, dass die von ihr erteilten Auskünfte korrekt sind, und stimmt der Bearbeitung ihrer Daten durch die Vermieterin sowie der allfälligen Weitergabe an eine beauftragte Liegenschaftsverwaltung oder Handwerker und Behörden im Rahmen der Vertragserfüllung ausdrücklich zu. Die Mietpartei verfügt über ein Auskunftsrecht, über ein Recht auf Berichtigung und bei ungerechtfertigter Bearbeitung über ein Recht auf Löschung der betreffenden Daten. Die Kontaktdaten des/der für die Verarbeitung Verantwortlichen befinden sich auf der Website unter der Rubrik «Kontaktadresse». Falls die Website keine Angaben zur Kontaktperson enthält, ist die jeweilige für die Vermietung zuständige Person die zuständige Kontaktstelle. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Vermieterin verwiesen.